Anwendungsbereiche

Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Situation ist es behandelnden Osteopathen in Deutschland untersagt, Anwendungsbeispiele für eine osteopathische Behandlung zu nennen. Die Rechtssprechung wertet die Auflistung von Anwendungsbeispielen als irreführend und damit unzulässig, weil häufig für die beworbenen Indikationen keine den Maßstäben der Rechtsprechung entsprechende wissenschaftliche Nachweise der Wirksamkeit vorliegen (vgl. Kammergericht Berlin (Az. 5 U 120/13)).